Der blau-weiße Bürgerbus von Bad Krozingen steht mit offener Tür an der Straße und ein Mann steigt ein.
Foto: Martin Schiefelbusch

Gemeinschaftsverkehre

Mehr als nur ein Verkehrsangebot

Bürgerbusse, Bürgerrufautos und Co. stiften Identität, sorgen für Zusammenhalt und soziale Teilhabe.

Das Hauptmerkmal von Gemeinschaftsverkehren ist, dass Bürgerinnen und Bürger für andere Mitmenschen fahren und zwar dort, wo Lücken im ÖPNV bestehen. Sie übernehmen eine Art Brückenfunktion. Immer dann, wenn bestimmte Strecken nicht sinnvoll durch herkömmliche Anbieter abgedeckt werden können.

Gemeinschaftsverkehre können mit begrenztem finanziellem Aufwand Angebote für kleine Verkehrsströme bereitstellen. Ihre besonderen Stärken sind die Ortskenntnis der Ehrenamtlichen sowie die Zusammenarbeit mit weiteren Partnern. Hierzu zählen vor allem Kommunen und Unterstützer aus der örtlichen Wirtschaft. Dadurch entstehen gut verankerte Konzepte vor Ort, die die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger aufgreifen – immer mit dem Ziel des gemeinsamen Reisens.

Gemeinschaftsverkehr als Dachbezeichnung für alle bürgerschaftlich getragenen Verkehrsangebote.

In Baden-Württemberg besteht großes Interesse sowie große Bereitschaft zum Engagement. In den letzten Jahren sind viele solcher ehrenamtlicher Mobilitätslösungen entstanden. Neben den unterschiedlichen Voraussetzungen vor Ort führt auch der wachsende Bedarf immer kleinerer Verkehre dazu, dass es viele Einzellösungen gibt. Dadurch entstehen Unklarheiten bei der Begriffsverwendung, aber auch bei der Planung und Verwaltung. Aus diesem Grund hat das Land Baden-Württemberg vier Grundtypen erarbeitet:

  • Bürgerbus: Ein allgemein zugänglicher Kleinbus, welcher auf einer festen Linie (in der Regel mit einer Konzession) fährt.
  • Bürgerrufauto: Ein allgemein zugänglicher flexibler Fahrdienst mit einem Pkw oder Kleinbus, welcher Bürgerinnen und Bürger (in der Regel auf Vorbestellung) von Haustür zu Haustür oder von der Haltestelle zur Haustür bringt. Für eine optimale Auslastung werden mehrere Fahrten gebündelt.
  • Sozialer Bürgerfahrdienst: Ein nicht-öffentlicher, flexibler Fahrdienst, der auf Vorbestellung für bestimmte Personengruppen (vorzugsweise Sammeltouren) durchführt. Zum Einsatz kann ein Kleinbus oder ein größerer Pkw kommen.
  • Pkw-Bürgerfahrdienst: Eine Fahrgelegenheit in einem privaten Pkw der Ehrenamtlichen, welche nur für bestimmte Personengruppen nutzbar ist.

Wichtige Eckpunkte und Merkmale der Angebotsformen finden Sie zum Download hier:

Zahlen und Fakten aus Baden-Württemberg

Die Zahl der aktiven Angebote in Baden-Württemberg ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen: 2013 waren es noch rund 50 Verkehre. 2021 lag die Zahl bereits bei über 250 solcher Lösungen. Die Zahlen stellen jedoch nur ungefähre Werte dar, da sich die ehrenamtlichen Verkehre teilweise nur schwer einem Grundtyp zuordnen lassen. Außerdem besteht seitens der Betreiber – gerade bei den genehmigungsfreien Verkehren – keine Meldepflicht.

Karte der ehrenamtlichen Mobilitätsangebote in Baden-Württemberg

  • Bürgerbus
  • Bürgerrufauto
  • Sozialer Bürgerfahrdienst
  • Pkw-Fahrdienste
  • Weitere Gemeinschaftsverkehre
 

Was macht das Land?

Damit sich die Fahrdienste bürgerschaftlicher Initiativen sinnvoll in das Gesamtsystem der Mobilitätsangebote einordnen, brauchen sie Unterstützung und Anleitung. Hier gibt das Land durch Information, Beratung und Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens gute Hilfestellung. Die Landesförderung wurde in den letzten Jahren mehrfach auf jetzt 200 000 Euro erhöht und viele weitere Aktivitäten gestartet: 

Das Land Baden-Württemberg unterstützt unter anderem die Fahrzeuganschaffung von Bürgerbussen – seit 2013 mit einer eigener Förderrichtlinie.

Zur Fahrzeugförderung Bürgerbusse

Von 2015 bis 2017 wurden die Kosten für die „Führerscheine zur Fahrgastbeförderung“ erstattet. Davon profitierten aber nur die Bürgerbusse, welche eine Linienkonzession besaßen. Um auch weitere Angebote ehrenamtlich betriebenen Verkehrs in die Förderung aufzunehmen, änderte das Land Baden-Württemberg die Richtlinie. Seit 2018 haben Bürgerbusse und Bürgerrufautos nun die Möglichkeit, ihre Verwaltungskosten durch eine Pauschale bezuschussen zu lassen: seit 2024 unter dem Namen „Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre" (vorher Verwaltungskostenpauschale).

Der Erfolg spricht für sich. Schon bei der ersten Förderrunde reichten allein 45 Verkehre einen Antrag ein. 2021 waren es bereits 61. Das ist eine Zunahme von über 25 Prozent, Tendenz steigend.

Zum Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre

Es gibt viele Fragen zu den Gemeinschaftsverkehren. Hier finden Interessierte und Betreiber einen Wegweiser zu den Informationen und Materialien rund um die Planung und Umsetzung solcher Verkehre. Das Kompetenznetz ÖPNV bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg bietet Unterstützung an, unter anderem mit Beratung, Informationsveranstaltungen und vielem mehr.

Die wichtigsten Handreichungen und Webseiten im Überblick:

Forschungsprojekte oder Modellversuche helfen dabei, Fragen für die Praxis von ehrenamtlichen Mobilitätsangeboten zu beantworten. Durch die Mitwirkung des Kompetenznetz ÖPNV an solchen Projekten, werden Antworten und Ergebnisse gefunden und so aufbereitet, dass Betreiber und Interessierte diese nutzen können.

Mehr erfahren

Wo will das Land Baden-Württemberg hin?

In mehreren Bereichen führt der formale Rahmen immer wieder zu Unsicherheiten und Verzögerungen bei den Gemeinschaftsverkehren. Da teils Bundesregelungen hierfür verantwortlich sind, kann das Land nicht immer tätig werden. Unter anderem zählen Schwierigkeiten wie bei der PBefG-rechtlichen Einordnung, Unsicherheiten zu Versicherungsanforderungen sowie führerscheinrechtliche Grenzen dazu. Die Landesregierung setzt sich jedoch mit diesen Themen auseinander und versucht gemeinsam mit anderen Akteuren Lösungen zu finden. Zudem herrschen oft Schwierigkeiten bei der Abstimmung mit den anderen ÖPNV-Angeboten. Um deren Position weiter zu stärken und als gleichwertiger Partner anerkannt zu werden, müssen die entsprechenden Grundsteine gelegt werden. Aus diesem Grund setzt sich das Land für die Zusammenarbeit mit Verkehrsverbünden und anderen ÖPNV-Akteuren ein.

Ziel muss sein, für die Angebotsformen des Gemeinschaftsverkehres eine einfachere, rechtssichere und innovationsfreundliche Handhabung zu erreichen.

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