Über dem Fenster eines gelb-weißen Kleinbusses steht "Unser Bürgerbus in Baden-Württemberg".
Foto: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Fördermittel

Förderungen für Gemeinschaftsverkehre

Hier finden sie Förderprogramme für Bürgerbusse, -rufautos und Co. sowie für zivilgesellschaftliche Vereine und Initiativen.

Seit 2018 fördert das Land Baden-Württemberg die Betreiber von Bürgerbussen und Bürgerrufautos durch die Übernahme von Verwaltungskosten. Die Betreiber erhalten ab dem Jahr 2024 jährlich pauschal 2.000 Euro. Die Aufstellung der tatsächlichen Ausgaben im Rahmen der Antragstellung entfällt. Eine Bestätigung, dass die Fördermittel zweckentsprechend in folgenden Bereichen verwendet werden, genügt:

  • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verwaltungs- und Sachkosten, Gebühren
  • Ärztliche Untersuchungen, Schulungen und Fortbildungen der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer sowie sonstigen ehrenamtlichen Personen
  • Anmietung oder Leasing eines Fahrzeugs
  • Versicherungen, die unmittelbar mit dem ehrenamtlich betriebenen Verkehrsangebot in Verbindung stehen (Bsp. Haftpflicht für ehrenamtliches Personal, Kfz-Versicherungen)
  • Wartungs- und Reparaturkosten
  • Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen und anderen Veranstaltungen einschließlich Ehrungen
  • Aufwendungen für die Organisation des Betriebs (z.B. Anschaffungs-/Lizenzgebühren für Dispositionssoftware, Aufwendungen für mit der Disposition beauftragte Dienstleister)

Die Mittel für die Pauschale dürfen nicht verwendet werden, um Fahrzeuge bzw. Ersatzfahrzeuge anzuschaffen, direkte Betriebskosten des Verkehrs zu decken, wie z.B. Kraftstoffkosten, oder Personalkosten, die dem Ehrenamtsverkehr nicht eindeutig zugeordnet werden können (Bsp. Anteil an Personalkosten für hauptamtliche Gemeindemitarbeiter und -mitarbeiterinnen).

Neu ab diesem Jahr: Der Bewilligungszeitraum gilt für zwei Jahre. Der Bescheid wird für das Jahr der Beantragung sowie für das Folgejahr ausgestellt.

Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften, Gemeinden und eingetragene Vereine, die einen entsprechenden Verkehr durchführen (ein zum Zwecke der Verkehrsdurchführung gegründeter Bürgerbusverein oder ein anderer mit der Verkehrsdurchführung befasster Verein).

Wichtig: Mit dem Antrag muss jährlich ein Nachweis über die Fahrplanveröffentlichung beim örtlich zuständigen Verkehrsverbund oder der NVBW / EFA-BW eingereicht werden. Dies gilt auch für Angebote, die zeitlich und räumlich flexibel sind. Sollten Sie Probleme mit der Fahrplanveröffentlichung haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Zudem benötigt es einer Erklärung über die Verwendung der Zuwendungsmittel, die im Zusammenhang mit dem ehrenamtlich betriebenen Verkehrsangebot stehen muss. 

Antragsfrist: von 1. März bis 15. Mai 2024 (für den Bewilligungszeitraum 2024-2025)

EINMALIG mit dem Erstantrag einzureichen sind:

  • Nachweis über den ehrenamtlichen Charakter des Verkehrs
  • Genehmigungsurkunde bzw. Vorlage des Bescheids, der Stellungnahme oder Auskunft zur Genehmigungsfreiheit der zuständigen Behörde
  • Nur bei Vereinen: Protokoll der Gründungsversammlung und die Satzung des Vereins
  • Erklärung zur Anerkennung des ortsüblichen Verbundtarifs bzw. Durchführung als kostenloser Verkehr

Dokumente zum Download

Antragstellung

Sonstige Unterlagen

Weitere Informationen zum Förderprogramm

Im Rahmen der Busförderung unterstützt das Land Baden-Württemberg die Beschaffung von Fahrzeugen für Bürgerbusprojekte. Für Niederflurfahrzeuge beträgt der Fördersatz aktuell 40.000 Euro, andere barrierefreie Bürgerbusfahrzeuge bezuschusst das Land mit bis zu 20.000 Euro. Für Gebrauchtfahrzeuge stehen 25 Prozent vom Kaufpreis, maximal 15.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden Kleinbusse mit 6-8 Fahrgastplätzen.

Für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wird der Förderbetrag auf Grundlage der für die entsprechende Technik bedingten Mehrkosten - im Vergleich zu einem konventionell angetriebenen Fahrzeug - festgelegt. Die Förderung kann sowohl für die Erstbeschaffung als auch den Ersatz eines vorhandenen Bürgerbusses genutzt werden.

Das Förderprogramm wird jährlich fortgeschrieben. Eine Antragstellung ist jeweils bis zum 31. Oktober des Jahres möglich. Die Anträge werden bewertet, in eine Rangfolge gebracht und die Bescheide im Folgejahr versandt.

Informationen zum Verfahren finden Sie hier auf der Homepage der L-Bank.

Mit dem Förderprogramm „Quartiersimpulse“ stellt das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Gelder für Projekte zur Verfügung, die zu mehr Generationengerechtigkeit in Quartieren beitragen. Auch wer einen Bürgerbus oder einen ähnlichen Mobilitätsdienst initiieren möchte, hat die Chance auf einen Zuschuss. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen und kommunale Verbünde. Die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden mit der Zivilgesellschaft, beispielsweise mit Bürgerbusinitiativen, ist vom Ministerium ausdrücklich erwünscht. 

Das Ministerium lässt bewusst die Kommunen und die Menschen vor Ort gemeinsam Vorschläge machen, was das Miteinander im Quartier verbessert. Inhaltlich ist nur vorgegeben, dass sich die Projekte im weitesten Sinne mit den Themen Senioren, Altern oder Pflege im Quartierkontext befassen müssen. Die Maßnahmen dürfen dann aber über den Personenkreis der älteren MitbürgerInnen und Mitbürger hinausgehen. Auch Projekte in den Bereichen Wohnraum, Mobilität, soziales Miteinander, Integration oder Umwelt sind möglich.

Eine genaue Definition des Begriffs „Quartier“ gibt es im Förderprogramm nicht. Die Antragsteller müssen klar darstellen, für welche Raumeinheit sie das Projekt entwickelt haben und warum diese Abgrenzung im konkreten Fall sinnvoll ist.

Die Eckdaten des Programms:

  • Der Antragsteller muss eine Kommune oder kommunale Verbünde sein, die nachweislich mit zivilgesellschaftlichen Partnern zusammenarbeitet. Eine Bürgerbeteiligung ist verpflichtend.
  • Pro Jahr finden mehrere Ausschreibungsrunden statt. Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Antragsgespräch zu führen.  Die Termine für Antragsgespräche werden vorab über die Newsletter der Landesstrategie Quartier 2030 und der Allianz für Beteiligung bekanntgegeben und werden dann über die Homepage der Allianz für Beteiligung gebucht. Die Termine für Antragsgespräche sind sehr begehrt. Daher empfehlen wir, sich sofort zu Öffnung der Anmeldung bei der Allianz für Beteiligung zu melden.
  • Die Fördersumme beträgt Pro Quartier für Städte und Gemeinden 20.000 bis 85.000 Euro, pro Antrag für kommunale Verbünde 40.000 bis 115.000 Euro und pro Antrag für Landkreise in Kooperation mit mindestens einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde 40.000 bis 115.000 Euro.
  • Gefördert werden die Konzeptentwicklung und die Umsetzung von Maßnahmen.
  • Förderfähig sind Sach-, Beratungs- und Personalkosten.
  • Eine Eigenbeteiligung in Höhe von 20 Prozent der Projektkosten ist erforderlich.
  • Das Projekt kann erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids starten.
  • Das Projekt muss durch politische Gemeinschaft unterstützt werden. Es ist ein Beschluss des Gemeinderats, beziehungsweise des zuständigen Ausschussgremiums erforderlich.

Weitere Infos zum Förderprogramm „Quartiersimpulse“ und der übergeordneten Strategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ gibt es hier.

Mit dem Förderbaukasten den Überblick behalten:

Der Förderbaukasten der Allianz für Beteiligung zeigt, welche Förderprogramme das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium Baden-Württemberg und der Allianz für Beteiligung anbietet, um Kommunen und zivilgesellschaftliche Gruppen bei ihren Projekten zu unterstützen.

Ansprechperson

Annabel Stoffel
Allianz für Beteiligung e.V.
Telefon: 0711/34 22 56 06
E-Mail: annabel.stoffel@afb-bw.de

Die Kosten für den Druck eines Einladungsflyers, für die Kinderbetreuung während einer Veranstaltung oder für die Moderation eines Workshops – gerade für kleinere Bürgerinitiativen, Vereine und Gruppen sind diese Ausgaben belastend. Hier setzt das Förderprogramm „Beteiligungstaler“ der Allianz für Beteiligung und des Landes Baden-Württemberg an. Sie gewähren einen Sachkosten-Zuschuss von bis zu 2.000 Euro zur Durchführung von lokalen Beteiligungsprojekten. Ein Bürgerbusverein, der die Einwohner der Gemeinde zu einer Diskussion über eine neue Linie einlädt, kann sich ebenso um eine Förderung bewerben, wie eine Gruppe engagierter Menschen, die erst noch eine Bürgerinitiative gründen will. Die Themen der Beteiligungsprojekte sind inhaltlich frei wählbar.

Fördervoraussetzungen:

  • Im Antrag muss beschrieben werden, welches Ziel der Antragsteller mit dem Beteiligungsprojekt verfolgt und welche Maßnahmen der Bürgerbeteiligung zum Einsatz kommen.
  • Dem Antrag muss eine kommunale Stellungnahme beiliegen sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan für die geplanten Ausgaben, die finanziert werden sollen.
  • Die zu fördernden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Beteiligungsprojekt stehen.
  • Es muss begründet werden, warum die Ausgaben vom Antragsteller nicht anderweitig finanziert werden können.

Antragsverfahren

  • Wer kann sich bewerben?
    Zivilgesellschaftliche Gruppen aus Baden-Württemberg mit und ohne eingetragener Rechtsform, beispielsweise Bürgerbusvereine aber auch Bürgerinnen und Bürger, die einen solchen Verein gründen wollen.
  • Wann ist eine Antragstellung möglich?
    Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich.
  • Wie hoch ist die Förderung?
    Pro Antragsteller ist die Finanzierung von bis zu 2.000 Euro als Zuschuss für Sachkosten möglich.

Antragsberatung

Simón Garcia Slamal
Allianz für Beteiligung e.V.
Telefon: : 0711/34 22 56 08
E-Mail: simon.garcia-slamal@afb.bw.de

Das Förderprogramm »Gut Beraten!« der Allianz für Beteiligung unterstützt zivilgesellschaftliche Initiativen, die Beteiligungsprojekte zur Verbesserung der Infrastruktur sowie des gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Miteinanders vor Ort umsetzen möchten. Engagierte Bürger:innen haben die Möglichkeit, sich zu Fragen der Projektentwicklung, Projektorganisation und Projektdurchführung beraten zu lassen. Auch Bürgerbus- und andere Mobilitätsinitiativen können hier einen Zuschuss zum Planungs- und Vorbereitungsaufwand ihrer Projekte erhalten.

Themenschwerpunkte der Förderung sind „Ländlicher Raum“, „Quartiersentwicklung“, „Mobilität“ und „Energie und Klimaschutz“.

Weitere Informationen und die Antragsphasen zum Förderprogramm „Gut beraten!“ finden Sie hier.

Die Eckdaten des Programmes:

  • Pro Projekt können bis zu 4.000 € für Beratungsleistungen durch fachlich qualifizierte und erfahrene Personen abgerechnet werden.
  • Beratungsgutscheine sind ½ Jahr gültig.
  • Sachkosten sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Die Berater werden von der antragstellenden Initiative bei der Bewerbung vorgeschlagen.
  • Verpflichtende Anlagen sind Stellungnahme der Kommune, Nachweis über die Qualifikation des Beraters sowie Kosten- und Finanzierungsplan.
  • Die Antragstellungen sind innerhalb bestimmter Antragsphasen möglich.

Mit dem Förderbaukasten den Überblick behalten:

Der Förderbaukasten der Allianz für Beteiligung zeigt, welche Förderprogramme das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium Baden-Württemberg und der Allianz für Beteiligung anbietet, um Kommunen und zivilgesellschaftliche Gruppen bei ihren Projekten zu unterstützen.

Antragsberatung

Iryna Bril
Initiative Allianz für Beteiligung e.V.
Telefon: 0711/34 22 56 03
E-Mail: Iryna.Bril@afb.bwl.de

Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetz II 2016 wird der Auf- und Ausbau des Ehrenamtes in der Pflege (§ 45c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI) sowie die Selbsthilfe in der Pflege (§ 45 d SGB XI) gefördert. Die landesweite Beratungs- und Vermittlungsagentur „Pflege engagiert“ unterstützt interessierte Träger und Gruppen bei der Planung, Antragstellung und Umsetzung.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsfähig sind Gruppen, die sich ehrenamtlich engagieren sowie Selbsthilfegruppe, die im Umfeld der Betreuung und Pflege in der Häuslichkeit tätig sind. Dies können sein:

  • Wohlfahrtsverbände
  • Gemeinnützige Vereinigungen
  • Kommunen

Nicht förderfähig sind Private Träger.

In den Handlungsfeld 1 „Selbständigkeit erhalten“ fällt das Kriterium der Mobilität.

Was wird gefördert?

Gefördert werden entstandene Kosten, die mit dem Aufbau oder der Praxis einer solchen Initiative entstehen (bspw. Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Personen, Sachkosten, etc.)

Antragsfristen

Die Antragsfristen sind jeweils unterschiedlich gestaltet. Die Fristen können auf den Seiten der Agentur „Pflege engagiert“ entnommen werden.

Alle weiteren Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Pflege-engagiert-Website.

Das Projekt „Kickstart Klima“ bietet zivilgesellschaftlichen Initiativen finanzielle Unterstützung für ihr konkretes Projekt zum Thema Klimaschutz vor Ort. Die Themen der Klimaschutzprojekte sind frei wählbar. Zu Klimaschutzprojekten zählen alle Aktivitäten, die dazu beitragen, das Klima zu schützen. Diese können von Baumpflanzaktionen über Projekte zur Reduktion von CO2-Ausstoß bis hin zum Ausbau erneuerbarer Energien reichen. Es besteht ein großer Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Zielgruppen, Inhalte und beteiligten Akteur*innen.

Darüber hinaus ist es möglich, begleitende Maßnahmen im Rahmen der Projektumsetzung durchzuführen. Diese können z. B. sein: Durchführung von Dialog-Veranstaltungen, Moderation bei Beteiligungsmaßnahmen, externe Beratung zur Weiterentwicklung oder Verstetigung Ihres Projektes. Denn so können Klimaschutzprojekte noch nachhaltiger wirken und besser auf lokale Herausforderungen bei der Umsetzung von Klimaschutz ausgerichtet werden.

Werden Sie mit Ihrer Initiative und Ihrem Projekt Teil von „Kickstart Klima“.

Pro Bewerbung ist die Finanzierung von bis zu 6.000 € als Sachkostenzuschuss zur Durchführung von lokalen Klimaschutzprojekten möglich. Sachkosten, die vor Zusage der Bewilligung entstanden sind, können nicht finanziert werden.

Die Bewerbung erfolgt schriftlich über das Bewerbungsformular und ist fortlaufend möglich. Alle Details zu den Rahmenbedingungen können Sie dem Projektaufruf entnehmen.

Weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter „Fragen und Antworten“

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